Glossar

Baureife

Baureife ist Voraussetzung für die Überbauung eines Grundstückes. Sie ist gegeben, wenn das Grundstück tatsächlich und rechtlich überbaubar ist, das heisst, wenn die baurechtliche Grundordnung (Nutzungsplan) bestimmt und das Grundstück erschlossen ist.

Bauzone

Die Bauzone ist eine Grundnutzungszone und umfasst Land, das sich einerseits für die Überbauung eignet und andererseits weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird.

Erschliessung

Unter Erschliessung versteht man die Erstellung der für eine Grundstücksnutzung nötigen Grundinfrastrukturen (Strassen, öffentlicher Verkehr, Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekommunikation). Die ausreichende Erschliessung ist Grundvoraussetzung der Überbaubarkeit (Baureife).

Fruchtfolgeflächen

Fruchtfolgeflächen umfassen das beste Kulturland, vorab das Ackerland und die Kunstwiesen in Rotation sowie die ackerfähigen Naturwiesen und werden mit raumplanerischen Mitteln geschützt.

Information und Mitwirkung

Die in der Raumplanung geforderte umfassende Abwägung der Interessen setzt die rechtzeitige Information der Betroffenen und der Öffentlichkeit sowie deren Recht voraus, sich vor dem Planbeschluss zu allen Aspekten der Planung zu äussern. Nach Art. 4 RPG unterliegen alle Planungen nach diesem Gesetz der Pflicht von Information und Mitwirkung.

Infrastruktur

Infrastrukturen umfassen insbesondere Bauten und Anlagen für den Verkehr, die Kommunikation, die Versorgung und Entsorgung sowie die Bildung und Erholung.

Konzepte

Konzepte sind umfassende, ressortübergreifende Systeme von aufeinander abgestimmten und sich an einem denkbaren, künftigen Zustand orientierenden Zielen und Massnahmen. In seinen Konzepten nach Art. 13 RPG zeigt der Bund, wie er seine raumwirksamen Aufgaben in einem bestimmten Sach- oder Teilsachbereich wahrnimmt, insbesondere welche Ziele er verfolgt, mit welchen Mitteln er diese Ziele erreichen will und nach welchen Prioritäten er zu handeln gedenkt.

Koordination

Koordination ist die Abstimmung von Massnahmen, von Kompetenzen und von Zuständigkeiten, um Vorgänge zieladäquat und/oder effizient zu steuern. Raumordnungspolitische Koordination heisst, dass die Raumplanung, die Regionalpolitik und die übrigen Sachpolitiken ihre Tätigkeiten nicht nur nach eigenen Prioritäten zu gestalten, sondern auch mit einem möglichst beständigen raumordnungspolitischen Zielrahmen abzustimmen haben.

Landschaft

Landschaft umfasst den gesamten Raum, innerhalb und ausserhalb von Siedlungen. Landschaft ist das Entstandene und Werdende natürlicher Faktoren wie Untergrund, Boden, Wasser, Luft, Licht, Klima, Fauna und Flora im Zusammenspiel mit kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren. In ihrer engeren raumplanerischen Definition ist Landschaft das nicht besiedelte Gebiet (freie Landschaft).

Ländlicher Raum

Unter ländlichem Raum versteht man grundsätzlich den Raum ausserhalb der Agglomerationsgebiete und Städte, wobei je nach vorhandenen Strukturen und Entwicklungsmöglichkeiten sehr unterschiedliche Ausprägungen von ländlichen Räumen vorkommen.

Landwirtschaftszone

Die Landwirtschaftszone ist eine Grundnutzungszone und umfasst das für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Gartenbau geeignete Land. Ebenfalls dazu gehört Land, das im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden soll, wie beispielsweise wenig Ertrag abwerfende Flächen der Berglandwirtschaft. Die den Landwirtschaftszonen zugewiesenen Flächen dienen der Sicherung der Ernährungsbasis, der Erhaltung der Landschaft und des Erholungsraums oder dem ökologischen Ausgleich (Multifunktionalität der Landwirtschaftszone).

Nachhaltigkeit

Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne für künftige Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken.

Nutzungsplanung

Erarbeiten der raumplanerischen Nutzungsordnung einer Gemeinde oder eines bestimmten funktional zusammenhängenden Gebietes. Mit ihr wird die zulässige Bodennutzung bezüglich Zweck, Ort und Mass parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich festgelegt. Nutzungsplanung umfasst Rahmennutzungspläne (in der Regel Zonenplan), Sondernutzungspläne (z.B. Erschliessungs-, Baulinien-, Überbauungs-, Gestaltungs- und Quartierpläne) und jenen Teil vom Baugesetz und Baureglement, welcher Zweck und Mass der Nutzung in den einzelnen Orten umschreibt.

Nutzungszone

Kartenmässig abgrenzbare Landfläche, für welche bei gleichem Nutzungszweck jeweilen gleiche Nutzungsvorschriften gelten. Nutzungspläne unterscheiden gemäss RPG vorab Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen.

Raumordnung

Raumordnung ist die tatsächlich vorhandene oder die anzustrebende räumliche Struktur eines Gebietes.

Raumordnungspolitik

Raumordnungspolitik ist der umfassende Vorgang der laufenden Bewältigung raumrelevanter Probleme durch das politische System. Als Raumordnungspolitik im engeren Sinn werden Raumplanung und Regionalpolitik verstanden; Raumordnungspolitik im weiteren Sinn bezieht zusätzlich noch die raumwirksamen Tätigkeiten der Sektoralpolitiken mit ein.

Raumplanung

Raumplanung ist die vorwegnehmende Koordination von raumwirksamen Tätigkeiten und deren Steuerung über längere Zeit. Als Oberbegriff umfasst die Raumplanung alle räumlichen Planungen der öffentlichen Hand auf allen Staatsebenen und in allen raumrelevanten Sachgebieten wie Verkehr, Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft usw.

Regionalpolitik

Die Regionalpolitik umfasst alle Bestrebungen zum Abbau unerwünschter Disparitäten und zur Förderung einer zweckmässigen Entwicklung der Teilräume und Regionen eines Landes. Unter Entwicklung wird in diesem Zusammenhang die langfristige Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung verstanden.

Region

Als homogene Region wird ein Gebiet verstanden, das in Bezug auf bestimmte Gegebenheiten oder mehrere Merkmale gleichartig oder im Hinblick auf eine oder mehrere Eigenschaften sehr ähnlich ist. Als funktionale Region wird eine Raumeinheit bezeichnet, bei der die sozialen und wirtschaftlichen Beziehungsverflechtungen und insbesondere die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen einem Zentrum und seinem Umland für die Abgrenzung bestimmend ist.

Richtplan

Der Richtplan ist das wichtigste Planungsinstrument der Kantone. Es besteht aus Karte und Text. Mit diesem Instrument koordiniert der Kanton raumwirksame Tätigkeiten und steuert diese über längere Zeit.

Richtplanung

Mit seiner Richtplanung legt der Kanton die zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung erforderlichen Tätigkeiten und den Rahmen zu deren gegenseitiger Abstimmung behördenverbindlich fest.

Sachpläne

Sachpläne sind Pläne, die auf die Entwicklung bestimmter Sachbereiche ausgerichtet sind. Bund, Kantone oder Gemeinden können aufgrund ihrer Sachgesetzgebung Sachpläne erlassen. In seinen Sachplänen nach Art. 13 RPG gibt der Bund zusätzlich zu den Aussagen der Konzepte auch noch räumlich konkrete Anweisungen an die zuständigen Bundesbehörden, namentlich was den Standort vorgesehener Anlagen oder Massnahmen, die Realisierungsvoraussetzungen, die Arbeitsorganisation oder das Arbeitsprogramm betrifft.

Schutzzone

Die Schutzzone ist eine Nutzungszone mit dem Ziel, jene Nutzungen einzuschränken, die bestimmte, geschützte Gegenstände oder Werte beeinträchtigen könnten. Beispiele von Schutzzonen sind Landschaftsschutzzonen, See- und Uferschutzzonen, Ortsbildschutzzonen, Gewässerschutzzonen und Ruhezonen.

Siedlung

Siedlungen umfassen Bauten und Anlagen für das Wohnen und Arbeiten, für die Versorgung, Bildung und Erholung sowie für den Verkehr und die Kommunikation.

Stadtplanung

Stadtplanung hat die Entwicklung und die funktionale Gestaltung der Stadt zum Gegenstand. Die Instrumente, die dazu verwendet werden, sind das Leitbild, der Richt- und Nutzungsplan und der Sondernutzungsplan. Von zentraler Bedeutung ist heute die Siedlungsentwicklung nach Innen. Diese besteht in der baulichen und nutzungsmässigen Verdichtung der bestehenden Siedlungen.

Umzonung

Umzonung stellt die Änderung der Nutzungszonenzuweisung für ein bestimmtes Grundstück dar. Der Ausdruck umfasst die in der Umgangssprache häufig verwendeten Ausdrücke „Einzonen“ für die Zuweisung eines Grundstückes zur Bauzone und „Auszonung“ für die Umzonung von einer RPG-konformen Bauzone in die Landwirtschafts- oder Landschaftsschutzzone.

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